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BGW - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege (aktualisiert: 07.06.2021)

Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Dieser wurde nun Stand 07.06.2021 aktualisiert.

Grundlage für die Vorgaben im Standard ist u. a. die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS (s. verknüfte Artikel).

 

"Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für Einrichtungen der ambulanten Pflege bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2. Darüber hinaus bieten die hier beschriebenen Maßnahmen Orientierung, um ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen (§ 3 Absatz 1 Corona-ArbSchV).

Andere Lösungen können bei abweichenden Rechtsvorschriften der Bundesländer zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorrangig in Betracht kommen.

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind zu berücksichtigen."

 

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversionen:

  • Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein.
  • Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu pflegebedürftigen Menschen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
  • Wenn Beschäftigte sowie zu versorgende Pflegebedürftige über einen vollständigen Immunschutz durch Impfung/Genesung nach COVID-19-Erkrankung verfügen, kann auf das Tragen der Atemschutzmasken bei Pflegetätigkeiten verzichtet werden.
  • Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
  • Zum Schutz der Beschäftigten sowie der zu Pflegenden sind die Beschäftigten regelmäßig vorsorglich auf SARS-CoV-2 zu testen.
  •  
Die aktuelle Version (Stand: 07.06.2021) ist auf der Webseite der BGW unter www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege zu finden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Corona-ArbSchV - Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung verlängert bis 30.06.2021

Corona-Pandemie: BGW - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und Gefährdungsbeurteilung für die ambulante Pflege (Stand 01.12.2020)

 

Aktualisierung BGW-Branchenstandards Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen zum 10.05.2021


Downloads für Mitglieder:

pdf 21_0706 BGW SARS CoV 2 Arbeitsschutzstandard Pflege ambulant Download(1) (305 KB)

 

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