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Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

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Landesseniorenbeirat Berlin

 

CoronaImpfV - Überarbeitete Coronavirus-Schutzimpfung-Verordnung zum 1.04.2021 in Kraft getreten

Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes zum Inkrafttreten der überarbeiteten Coronavirus-Schutzimpfung-Verordnung:

"Die Verordnung über die Vorgaben bezüglich der Corona-Schutzimpfungen wurde erneut überarbeitet. In Bezug auf die Impfreihenfolge gab es keine Änderungen; es dürfen aber künftig Hausärzt*innen und Betriebsärzt*innen Impfungen durchführen, sobald sie über Impfstoffe verfügen. Die Verteilung der Impfstoffe an Arztpraxen soll über Apotheken erfolgen. Die Einbeziehung der Arztpraxen sowie der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in die Impfstrategie wird begrüßt. Damit ist der Grundstein gelegt, damit die Impfstrategie der Regierung endlich Fahrt aufnehmen kann - sobald ausreichend Impfdosen verfügbar sind.

Es gab allerdings noch eine weitere sehr kritische Änderung: In der Begründung der ImpfVerordnung wurde die Angabe, wonach pflegende Angehörige unter die Regelungen der „ambulanten Pflegedienste“ fallen, gestrichen.

Die BAGFW hatte das BMG ausdrücklich darum gebeten, die Streichung des Satzes wieder zurückzunehmen mit dem Hinweis, dass Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, seit bereits mehr als über einem Jahr in der Sorge leben, sich selbst mit dem Coronavirus zu infizieren, und damit als Pflege- und Betreuungsperson auszufallen. Im schlimmsten Fall stecken sie ihre zu pflegenden Angehörigen an, die in der Regel ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf bei einer Corona-Infektion haben. Die schnelle Impfung von pflegenden Angehörigen ist deshalb besonders wichtig, da die Impfungen von pflegebedürftigen Menschen in der Häuslichkeit noch nicht im ausreichenden Maße vorangeschritten sind. Insbesondere Eltern, die ihre Kinder mit schwerer Erkrankung und einem dadurch hohen Risiko für einen schwerwiegenden oder tödlichen Verlauf einer Covid-19 Erkrankung zu Hause pflegen, bieten Coronaschutz-Impfungen bislang den einzig wirklichen Schutz vor Infektion und Ansteckung (Vgl. Beitrag vom 25.03.2021).

In einigen Bundesländern wurden pflegende Angehörige auf Basis der Formulierung in der Begründung der Impfverordnung bereits geimpft oder haben Impftermine erhalten. Mit der nun vorgesehenen Änderung werden pflegende Angehörige eine Verschlechterung gegenüber der bisher gültigen Fassung der Coronaschutz- Impfverordnung erfahren, die nicht nachvollziehbar ist.

Die Verordnung trat zum 1. April 2021 in Kraft."

 

Ob und welche Änderungen sich im Land Berlin dazu ergeben, ist derzeit noch nicht bekannt.

Aktuelle Angaben zum Berliner Impfmanagement finden sich auf der Webseite des Senats hier:

https://www.berlin.de/corona/impfen/corona-impfmanagement-1058166.php

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

CoronaImpfV - Stellungnahme der BAGFW zur Weiterentwicklung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Stand 25.03.2021)

CoronaImpfV - Referentenentwurf zur Weiterentwicklung Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung)

CoronaImpfV - Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung) zum 08.03.2021 in Kraft getreten

 

Downloads für Mitglieder:

21 0401 BAnz AT V1

pdf 21 0309 CoronaImpfV RefE mit Begruendung (362 KB)

 

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