Landesseniorenbeirat zu neuerlichem Besuchsverbot und Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung

Der Berliner Landesseniorenbeirat (LSBB) positioniert sich ebenfalls deutlich zum neuerlichen Besuchsverbot in den Pflegeheimen seit 13.01.2021:

 

Hintergrund: Neuerlass der Verordnung zur Regelung in Einrichtungen zur Pflege von pflegebedürftigen Menschen in der Covid 19 Pandemie vom 13.01.2021, vgl. Artikel Corona-Pandemie - SenGPG Neufassung Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung zum 14.01.2021

 

 

Die nunmehr seit 10 Monaten andauernden Kontaktbeschränkungen und die Informationsflut zu Infektionsgefahren hinterlassen bei Menschen, insbeson-dere wenn sie sozial isoliert leben, deutliche Spuren von Angst und Verunsi-cherung. Wer von den Hochbetagten schon einen Impftermin wahrnehmen konnte, fühlt sich erleichtert.

 

Dass der Schutz von Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen besonderer Aufmerksamkeit bedarf, wird inzwischen von niemandem bestritten.

 

Dem §2 der o.g. Verordnung, dass die geforderten Maßnahmen den jeweils gegebenen Umständen und Bedingungen anzupassen sind und der Nutzen von Schutzmaßnahmen gegenüber den psychosozialen Folgen und der Ver-schlimmerung von Pflegebedürftigkeit abzuwägen sind, können wir nur zu-stimmen. Auch dass die für das Schutz-und Hygienekonzept Verantwortlichen für alle – also auch Besuchende - ansprechbar sein sollen, ist zu begrüßen.

Geregelt ist, dass Bereiche mit Infektionsgeschehen zu kennzeichnen sind und eine räumliche und personelle Trennung von nicht betroffenen Bereichen vorzunehmen ist.

 

Umso mehr verwundert der § 12, wonach die Einrichtungsleitung bei Auftre-ten eines Covid 19 -Falls verpflichtet ist, ein einwöchiges Besuchsverbot über die gesamte Einrichtung auszusprechen. Nach unserer Kenntnis sind Größe und räumliche Bedingungen von Einrichtungen sehr verschieden. Isolierte Bereiche sollen nur so groß wie nötig, aber so klein wie möglich gehalten werden!

Auch wenn Schwerstkranke und Sterbende, Menschen mit dementieller Er-krankung davon ausgenommen werden, ist diese Regelung unverhältnismä-ßig zum Nachteil der Bewohner*innen und zurückzunehmen.

 

Wir erleben sehr verschiedene Besuchsregelung in den Einrichtungen – auch abhängig von der internen Arbeitsorganisation.

Mangel an Pflegepersonal ist in aller Munde. Verbesserung von Gehältern und  Personalschlüssel – ohne dafür die pflegebedürftigen Bewohner*innen selbst zur Kasse zu bitten – ist deshalb eine wichtige Forderung des Landes-seniorenbeirates. Pflege ist kein Geschäftsfeld für private Gewinne, sondern gehört zur Daseinsvorsorge.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 Corona-Pandemie - SenGPG Neufassung Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung zum 14.01.2021


Downloads für Mitglieder:

  pdf 21 0113 LSBB PM Neuerlass der Verordnung (134 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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