Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung informiert am 10.12.2020 über - Handreichung zur Einordnung der Ergebnisse von patientennahen Antigen-Schnelltests zum Nachweis auf SARS-CoV-2: „Auch wenn festzustellen ist, dass bei den positiven Testergebnissen ein großer Anteil falsch positiv ausgewiesen wird, so bleibt die PoC-Testung das Mittel der Wahl, um infizierte Personen frühzeitig isolieren zu können und die vulnerable Gruppe der Pflegebedürftigen zu schützen. Bei der Durchführung der Tests ist zudem sehr darauf zu achten, dass die Testdurchführung exakt nach der Produktbeschreibung erfolgt. Ansonsten führt dies ebenso zu falsch positiven oder zu nicht eindeutigen Testergebnissen.“ - Informationsschreiben zur „Umsetzung der Änderungen der Coronavirus-Testverordnung in Berlin“ aufgrund der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) zum 02.12.2020
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Verknüpfte Artikel: Corona-Pandemie: SenGPG Informationen zum Thema PoC Antigen-Schnelltests (FAQ Stand 30.11.20) Downloads für Mitglieder: |