Der Pflege-Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen in der Corona-Pandemie soll pauschal bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Zu den entsprechenden Regelungen in dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser-Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) BT-Drucksache 19/22126 wird die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) am Montag, den 14. September 2020 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung angehört. Der Schutzschirm des § 150 Absätze 2 und 3 für zugelassene Pflegeeinrichtungen hat sich in der bisherigen Pandemie sehr bewährt und die Verlängerung wird ausdrücklich begrüßt. Analoges gilt auch für den Schutzschirm nach § 150 Absatz 5a SGB XI für die nach Landesrecht anerkannten Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI. Der gegenwärtige Anstieg der Infektionszahlen zeigt, dass die Krise noch nicht vorüber ist. Es ist zu befürchten, dass das Infektionsgeschehen ab Herbst auch wieder in den Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zunimmt. Insbesondere vulnerable Patientinnen und Patienten, wie chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen weiterhin vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden. Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände fordern zudem den Einbezug so genannten SGB V-Dienste, die keinen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI haben und eine Ausweitung auf Mitarbeiter, die in den Grenzbereichen SGB XI / SGB IX tätig sind. Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände haben zudem zu fachlichen Änderungsanträgen Stellung genommen. Darin wird u.a. die Regelung zur Aussetzung der persönlichen Pflegebegutachtung durch die Medizinischen Dienste, die bis Ende 2020 verlängert werden soll, kritisiert. Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste sollen zum 01.10.2020 wieder regulär stattfinden. Alle Einrichtungen sollen im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.12.2021 einmal geprüft werden, unabhängig davon ob sie 2020 schon eine Regelprüfung hatten oder nicht. Es soll ab dem 01.10.2020 ein neuer Prüfzyklus gestartet werden, dieser dauert dann 15 Monate. Die Prüfdienste erarbeiten für die Qualitätsprüfungen ein Hygienekonzept und geben dieses den Einrichtungen vorab zur Kenntnis. Das Hygienekonzept wird keine Auswirkungen auf die entsprechenden QPR-Richtlinien haben. Eine Voraberprobung des Hygienekonzeptes der Prüfdienste in der Praxis, wie von den Pflegeverbänden gefordert, ist jedoch nicht geplant. Es soll den Leistungserbringerverbänden jedoch vor dem 01.10.2020 zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre Einrichtungen und Dienste informieren. Sollte das Hygienekonzept der Prüfdienste Friktionen in den Einrichtungen und Diensten auslösen, soll sehr schnell mit Anpassungen reagiert werden. Die BAGFW fordert u.a., dass die Ankündigungsfristen verlängert werden und dass eine Durchführung der Prüfung auch davon abhängig gemacht werden muss, ob die Einrichtung eine Meldung nach § 150 Abs. 1 SGB XI gegenüber den Pflegekassen vorgenommen hat, mit der bspw. angezeigt wird, dass die Einhaltung des Versorgungsvertrages corona-bedingt nicht gewährleistet ist.
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