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Corona-Pandemie - Berlin: 3.Änderung SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung_Stand 04.08.2020

Der Berliner Senat hat am 4. August 2020 auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci ein Stufenmodell zur Aufhebung des Tätigkeitsverbotes für sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt beschlossen.

Aufgrund der Corona-Pandemie existieren bundesweit unterschiedliche Strategien im Umgang mit Prostitution. In Berlin sind derzeit sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt gemäß § 7 Absatz 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung untersagt, sowie die Prostitutionsgewerbe geschlossen. In einigen Bereichen körpernaher Dienstleistungen, wie Friseurbetrieben, Tattoo-Studios, Massagesalon etc. gibt es bereits erste Lockerungen unter Berücksichtigung strenger Hygienevorschriften.

Im Hinblick auf die häufig sehr prekäre Situation der Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, erscheint es aus gesundheits-, aber auch aus frauenpolitischer Sicht geboten, auch für diesen Bereich über Lockerungsmaßnahmen nachzudenken, die ein legales Arbeiten ermöglichen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Betroffenen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im Verborgenen unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen ihrer Tätigkeit nachgehen.

Aus diesem Grund hat der Berliner Senat ein Stufenmodell verabschiedet, wie die Lockerungsmaßnahmen in der Erotikbranche gestaltet werden könnten. Ab dem 08. August 2020 sind zunächst sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr wieder erlaubt. Ab dem 01.September sollen dann auch sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr unter strengen Auflagen wieder zulässig sein.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Corona-Pandemie - Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung_Stand 23.06.2020

Corona-Pandemie - Berlin: Änderungen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung_Stand 24.07.2020

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20 0804 VzK 3 ÄndVO SARS CoV 2 InfektionsschutzV FINAL

 

 

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