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Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

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Corona-Pandemie - Paritätische Bewertung zum Konjunkturpaket der Bundesregierung "Hilfsprogramm zur Beseitigung der Pademie-Folgen" vom 4.6.2020

Der Paritätische Gesamtverband gibt eine Einschätzung zu Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Konjunkturpaket der Bundesregierung vom 4.6.2020 (hier Download des Beschlusses):

Der Koalititonsausschuss der Bundesregierung hat am 3. Juni ein umfangreiches Konjunktur- und Hilfsprogramm vereinbart, dass heute bekannt gemacht wurde. Das Programm berücksichtigt auch Hilfsbedarfe sozialer Unternehmen, Organisationen und Träger, die durch Corona-Krise betroffen sind und hat das Ziel, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden. Insgesamt vereinbarte der Koalitionsausschuss 57 Maßnahmen, die ganz überwiegend helfen sollen, die Lage in Deutschland zu stabilisieren. In diesem umfangreichen Maßnahmepaket werden viele Paritätische Forderungen aufgenommen.

So ist vorgesehen, den Mehrwertsteuersatz befristet vom 1. Juli bis 31.12. von 19% auf 16% und von 7% auf 5% zu senken (Pkt 1). Ferner sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% durch Bundeszuschüsse bis 2021 gedeckelt werden (Pkt 2). Die EEG-Umlage auf die Strompreise soll aus Haushaltsmitteln des Bundes bezuschusst werden, damit eine verlässliche Senkung für die Jahre 2021 bei 6,5 ct./kwh und 2022 bei 6,0 ct/kwh erreicht wird (Pkt 3). Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter werden für die Jahre 2021 und 2022 auf 25% erhöht (Pkt.6). Das Entschuldungsverfahren nach einer Insolvenz wird auf 3 Jahre für natürliche Personen verkürzt (Pkt. 9).

Bis zum 31.12.2020 sollen die gesetzlichen Bestimmungen zum Kurzarbeitergeld modernisiert werden (Pkt 12). Für kleine und mittelständische Unternehmen zu denen insbesondere auch Jugendherbergen, von Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten, Caterer, Hotels oder Einrichtungen der Behindertenhilfe legt die Bundesregierung ein Programm für Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Mrd. € auf, dass dazu dient, corona-bedingte Umsatzausfälle zu kompensieren. Antragsberechtigt sind Unternehmen, der Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August um mindestens 50 % fortdauern. Sie erhalten bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat.Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten 9.000 € und solche mit bis zu 10 Beschäftigten 15.000 €. Dies Antragsfristen enden spätestens am 31. August 2020 (Pkt. 13). Zusätzlich legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein KfW Kredit-Sonderprogramm zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen auf. Die Haftungsfreistellung durch den Bund beträgt 80% und ermöglicht es den Ländern mit eigenen Mitteln dann für eine 100 %ige Haftungsfreistellung zu sorgen (Pkt. 15).

Träger von Kunst und Kultureinrichtungen werden durch ein Programm unterstützt, das ihnen helfen soll ihre Häuser und Programme wiederaufnehmen zu können. (Pkt 16).

Mit 8 Maßnahmen will die Bundesregierung (Pkt. 18 bis 25) Ländern und insbesondere Kommunen unterstützen. Dazu gehören u. a. die Verbesserung der Förderung des Sportstättenbaus oder den Auf- und Ausbau des ÖPNV sowie der Klimaschutz.

Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 300 € pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Betrag wird mit dem steuerlichen Kindergeld Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet (Pkt. 26). Desweiteren stellt der Bund für 2020 und 2021 1 Milliarde Euro für den Ausbau von Kitas, Krippen und Kindergärten zusätzlich zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können auch Umbaumaßnahmen z. B. zur Verbesserung der Hygienesituation unterstützt werden (Pkt. 27). Die Länder erhalten zusätzlich 2 Mrd. Euro für die Jahre 2020 und 2021 um den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung auszubauen. Darin enthalten sind auch Mittel für den Ausbau der Digitalisierung. (Pkt. 28). Kleine mittelständische Unternehmen erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 €, die nach Ablauf der Probezeit ausgezahlt wird, wenn sie ihr bisheriges Ausbildungsplatzangebot nicht verringern. Weiten sie es aus erhalten sie für zusätzliche Ausbildungsverträge 3.000 € (Pkt. 30).

Mit weiteren 18 Maßnahmen werden Investitionen in Klimatechnologien unterstützt. Insbesondere die Maßnahmen zur Mobilität (Pkt. 35) haben hier Auswirkungen für Paritätischen Mitgliedsorganisationen. So sind Änderungen bei der KFZ-Steuer vorgesehen, die sich künftig am CO2-Ausstoß bemessen soll (Pkt. 35 a). Ferner wird für soziale Dienste ein Flottenaustauschprogramm in Höhe von 2 Milliarden € in den Jahren 2020 und 2021 aufgelegt, um Elektromobilität zu fördern und gemeinnützigen Trägern bei der Flottenumrüstung zu helfen (Pkt. 35 b). Ferner strebt die Bundesregierung es an den Aufbau von Ladestationen zum Beispiel bei Kitas, Stadtteilzentren, Krankenhäusern und Sportplätzen zu fördern indem sie hierfür 2,5 Milliarden € bereitstellen wird (Pkt. 35 f). Weitere 2,5 Milliarden € stellt der Bund für die energetische Gebäudesanierung in einem neuen Programm für soziale Einrichtungen zur Verfügung (Pkt. 39).

Um das Gesundheitswesen zu stärken und den Schutz vor Pandemien zu verbessern werden u. a. die Digitalisierung der Krankenhäuser vorangetrieben (Pkt. 51), die Medikamentenproduktion im Inland gestärkt ( Pkt 52) und eine nationale Reserve für Schutzausrüstung geschaffen (Pkt. 54).

 

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Corona-Pandemie - Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Konjunkturpaket der Bundesregierung vom 4.6.2020


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