Die Senatsverwaltung SenGS bezieht sich in einem Schreiben an die LIGA (siehe Download) u.a auf § 7 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes
Aufgaben des Landesseniorenbeirats Berlin
(1) Der Landesseniorenbeirat berät das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Senat von Berlin, insbesondere die für die Seniorinnen und Senioren zuständige Senatsverwaltung, in seniorenpolitisch wichtigen Fragen. Die für Seniorinnen und Senioren zuständige Senatsverwaltung soll dem Landesseniorenbeirat die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. (2) Der Landesseniorenbeirat tagt regelmäßig und leistet Öffentlichkeitsarbeit. Er informiert die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere die Seniorenorganisationen, über die bearbeiteten Themen und unterstützt die Verbreitung von Wissen über Rechtsvorschriften, die Seniorinnen und Senioren besonders betreffen. Er informiert sich über die Umsetzung der Rechtsvorschriften vor Ort. (3) Der Landesseniorenbeirat berichtet der für Seniorinnen und Senioren zuständigen Senatsverwaltung jährlich schriftlich über seine Tätigkeit
und hebt die „exklusive Aufgabe der Beratung“ des Landesseniorenbeirates hervor. Nunmehr wird aber auch den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin zugestanden, sich mit Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Leitlinien an der endgültigen Textarbeit zu beteiligen.- Dass entsprechende Stellungnahmen –auch die des Paritätischen- z.T. schon vor geraumer Zeit auch „ungebeten“ (siehe verknüpften Artikel ) an die Verwaltung schon übersandt wurden, sei angemerkt.
Die Verwaltung hat also ihren ursprünglichen Verfahrensansatz relativiert.
Der Landesseniorenbeirat hat sich außerdem zu einer komplexen „Fleißarbeit“ bereit erklärt: Aus der Fülle von Stellungnahmen und Kommentaren soll die Vorlage einer zusammenfassenden abgestimmten Stellungnahme entwickelt werden. Die dafür zu nutzende Materialsammlung (Einzelstellungnahmen und Korrespondenz) sind nebenstehend abrufbar hinterlegt. Die vielfältigen Überlegungen, Bewertungen und Denkansätze sollen zumindest auf diese Weise der „interessierten Öffentlichkeit nahegebracht werden. Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist ja eine wesentliche Aufgabe, die in § 7 des Seniorenmitwirkungsgesetzes benannt ist. |
verknüpfte Artikel: Leitlinien der Seniorenpolitik – Paritätische Bewertung in abschließender Textfassung
Downloads: pdf Leitlinien Seniorenpolitik. Inhalt Tischvorlage (118.73 kB) pdf Leitlinien Seniorenpolitik. Stellungnahmen und Anmerkungen (6.85 MB)
Downloads für Mitglieder: pdf Leitlinien der Seniorenpolitik. Anschreiben LV (63.45 kB) pdf Leitlinien Seniorenpolitik. Schriftwechsel LSBB (425.44 kB)
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