Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" - Stellungnahme des Paritätischen zu den Aufgaben der Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag"

 

Die Regierungsparteien haben in ihrer Koalitionsvereinbarung vereinbart, eine Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" einzurichten, die bis 2020 Vorschläge für die Gestaltung der Alterssicherung nach 2025 erarbeiten soll. Der Paritätische hat im Vorfeld eines gemeinsamen Gesprächs mit der Kommission am 4. Juli 2018 eine umfassende Stellungnahme formuliert (s. nebenstehenden Download).

 

Hintergrund (s. Download): Der Koalitionsvertrag beschreibt den Auftrag der Rentenkommission:

“Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission ‘Verlässlicher Generationenvertrag’ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.”

Kapitel VII “Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten”, S. 91, Zeile 4252 – 4262

 

Weitere Informationen:

https://www.verlaesslicher-generationenvertrag.de/

http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/rentenkommission-verlaesslicher-generationenvertrag-eingesetzt.html

https://www.tagesschau.de/inland/rentenkommission-101.html

 

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Downloads:

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