Grundrente - Paritätischer schlägt vor: Grundrente schon nach 25 Beschäftigungsjahren gewähren

 

5.2.2019: Paritätischer schlägt vor: Grundrente schon nach 25 Beschäftigungsjahren gewähren

Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagiert auf die Kritik an den Vorschlägen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente und macht Vorschläge zur armutspolitischen Flankierung des Konzepts. Der Verband empfiehlt, die Grundrente bereits nach 25 Beschäftigungsjahren und Freibeträge auf Renteneinkommen für alle Altersgrundsicherungsbeziehenden zu gewähren.

„Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt, um die verdeckte Armut im Alter zu beseitigen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Etwa drei Viertel der Menschen, die bereits heute Anspruch auf die Grundsicherung im Alter hätten, nähmen diese aus Scham oder Unwissenheit nicht wahr. „Die Grundrente darf als Weg aus Armut und Fürsorgeabhängigkeit daher nicht unterschätzt werden", so Schneider. Richtig sei aber auch, dass eine Großzahl altersarmer Menschen durch diese Grundrente nicht erreicht wird und daher unter armutspolitischen Gesichtspunkten weitere Maßnahmen notwendig sind.

Die geplante Aufwertung von Rentenansprüchen aus Niedriglohnbeschäftigung begrüßt der Paritätische ausdrücklich. Der Verband schlägt jedoch vor, die Aufwertung bereits ab 25 Beschäftigungsjahren greifen zu lassen, um Menschen mit längeren Zeiten der Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit stärker zu berücksichtigen. Für die Menschen, die dennoch weiterhin auf Grundsicherung angewiesen seien, seien die Leistungen deutlich zu erhöhen.

Darüber hinaus fordert der Paritätische, den geplanten Freibetrag in der Grundsicherung im Alter so zu gestalten, dass ein Grundfreibetrag von 100 Euro für alle Renten eingeführt wird und von darüber liegenden Renten zusätzlich 20 Prozent nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden sollen. „So kann die Bekämpfung von Armut mit der Anerkennung der Lebensleistung verbunden werden“, betont Schneider. Gleichzeitig würde die Benachteiligung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber Berechtigten der betrieblichen und privaten Vorsorge beendet, denn für deren Leistungen bestünden bereits ähnliche Freibeträge.

4.2.2019: Paritätischer begrüßt Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil

Als „gelungenen Aufschlag“ begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband das Konzept von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente. Im Unterschied zu den Vorgängervorschlägen sowie den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sieht das Konzept von Heil den Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung vor, lobt der Verband. Dies sei ein wichtiges Signal, dass mit der Grundrente wirklich die Lebensleistung derjenigen anerkannt werde, die über Jahre erwerbstätig waren. Gleichzeitig mahnt der Verband weitere Verbesserungen an. Zur wirksamen Bekämpfung von Altersarmut brauche es auch eine umfassende Reform der Altersgrundsicherung, fordert der Paritätische.

„Das Konzept des Bundesarbeitsministers ist ein höchst gelungener Aufschlag. Erstmalig legt die Bundesregierung ein Modell für eine echte Grundrente vor, die den Namen verdient und nicht nur eine Sozialhilfe Plus darstellt", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Zentrale Verbesserung im Vergleich zu den vorherigen Konzepten sei, dass sich die Grundrente alleine an den geleisteten Arbeitsjahren orientiere und nicht an Vermögensverhältnissen. „Bei der Rente geht es darum, eine Lebensleistung anzuerkennen. Sie dient nicht in erster Linie der Verhinderung von Armut, sondern muss allen das Gefühl geben, dass Arbeit sich lohnt", so Schneider. Es könne nicht sein, dass dies nicht für Menschen gelte, die das Glück hätten zu erben oder einen reichen Partner zu haben.

Kritisch bewertet der Paritätische die für die Grundrente vorgesehene Grenze von 35 Jahren Erwerbstätigkeit. Hier hält der Verband angesichts der Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt und zunehmend gebrochener Erwerbsbiografien eine kürzere Dauer als Voraussetzung für angemessener. Darüber hinaus müsse auch die Altersgrundsicherung umfassend reformiert werden. So seien unter anderem sowohl die Regelsätze in der Altersgrundsicherung deutlich anzuheben als auch höhere Freibeträge ein wichtiger Punkt.
 
 

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Kategorie: A2 Ältere Menschen / Seniorenpolitik / Landesseniorenbeirat
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