Abgeordnetenhaus Berlin: Antwort auf die Anfrage zum Thema "Altersgerechtes Wohnen" in Berlin & Bundestag "Altersgerechte Wohnungen fehlen"

Die Antwort auf die Anfrage mit dem Titel „Altersgerechtes Wohnen“ des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) geht u.a. der Frage nach. Wie viele Wohnungen der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften entsprechend der Bedürfnisse älterer oder bewegungsbeeinträchtigter Menschen umgebaut sind.

Im vergleichbaren Kontext steht auf Bundesebene die Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

Berlin: (hib/JOH) Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Deutschland eine große Lücke bei der Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum. Allein für den Personenkreis der über 65-Jährigen mit Mobilitätseinschränkungen fehlten schätzungsweise 2,7 Millionen Wohneinheiten, schreibt sie in einer Antwort (18/4148) auf eine Kleine Anfrage (18/3882) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dem stehe derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur 700.000 Wohnungen gegenüber.

Die Bundesregierung beruft sich dabei auf eine Studie der Prognos AG, die das Wirtschaftsforschungsunternehmen im Juli 2014 im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstellt hatte. Es rechnet darin bis zum Jahr 2030 auch mit einem Anstieg des Bedarfs auf rund 3,6 Millionen altersgerechte Wohnungen. Daraus ergebe sich, heißt es in der Antwort weiter, ein Investitionsbedarf von insgesamt 50 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung betont, dass die KfW mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen fördere, mit denen unter anderem Barrieren im Wohnungsbestand reduziert würden. Es leiste außerdem einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Versorgungslücke. So seien im Zeitraum von April 2009 bis Dezember 2014 mit KfW- und Bundesmitteln mehr als 145.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 1,81 Milliarden Euro altersgerecht umgebaut.

Die Förderung des altersgerechten Umbaus sei zudem auch in das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz („Wohn-Riester“) aufgenommen worden. Damit erhielten förderberechtigte, ihre Wohnung selbst nutzende Eigentümer seit Januar 2014 die Möglichkeit, die Förderung für die rechtzeitige bauliche Vorsorge im Alter einzusetzen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 127 vom 09. März 2015,

 

Verknüpfte Artikel:

Tagungsdokumentation der Fachtagung Wohnen im Alter (in Berlin) - Traum oder Alptraum am 29.04.2015 im Sozialwerk Berlin

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

Kategorie: A2 Ältere Menschen / Seniorenpolitik / Landesseniorenbeirat
Zugriffe: 4380